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Krankenversicherung


Sie planen einen Forschungsaufenthalt in Deutschland und möchten sich über die Krankenversicherung informieren?

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend für Forscher und begleitende Familienmitglieder. Abgedeckt sein muss die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen in Deutschland. In Bezug auf Vorerkrankungen sollte man sich bereits im Heimatland mit allen notwendigen Medikamenten eindecken, da Vorerkrankungen in Deutschland in der Regel nicht von der Krankenversicherung abgedeckt werden und der Patient die Kosten selbst tragen muss. Es empfiehlt sich, schon vor der Einreise nach Deutschland mit der Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen, so dass alle Fragen rechtzeitig geklärt werden können und vom ersten Tag an Versicherungsschutz besteht. Die zuständige 
Ausländerbehörde verlangt für die Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis einer solchen Krankenversicherung.

Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Versicherung zu Hause auch anfallende Arzt- und Krankenhauskosten während Ihres Aufenthaltes in Deutschland deckt. Die Versicherungsgesellschaft muss dann schriftlich bestätigen, dass Versicherungsschutz auch in Deutschland besteht. Falls der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist, müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen.

Dauert der Aufenthalt in Deutschland länger, so dass Sie einen Wohnsitz in Deutschland nehmen, ist folgendes zu beachten: Seit dem 01.01.2009 ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen, soweit sie nicht gesetzlich krankenversichert oder nach Beamtenrecht beihilfeberechtigt ist. In diesem Fall empfehlen wir den Abschluss einer deutschen Krankenversicherung. Die im Ausland bestehende Krankenversicherung kann für die Zeit des Deutschlandaufenthalts auf Anwartschaftstarif umgestellt werden.

Es gibt sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es seit dem 01.01.2009 einen einheitlichen Beitragssatz für alle Versicherungen. Die Auswahl an gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungsgesellschaften ist recht groß. Um Ihnen einen besseren Überblick zu geben, haben wir unter "weiterführende Informationen" Listen von Krankenversicherungsunternehmen aufgeführt.


Aufenthalt mit Stipendium:
Bei einem Stipendium können Sie sich nur privat versichern. Sie sollten Ihren jeweiligen Stipendiengeber nach Empfehlungen fragen.


Aufenthalt mit Arbeitsvertrag:
Wenn Sie im Rahmen eines Arbeitsvertrages angestellt sind, unterliegen Sie grundsätzlich der deutschen Krankenversicherungspflicht.

Ausnahmsweise können jedoch aufgrund eines mit Deutschland abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommens die Krankenversicherungsbestimmungen Ihres Heimatstaates weitergelten. Dies bestätigt Ihnen dann die heimische Krankenversicherung oder Sozialversicherungsbehörde auf einem Vordruck, der die Nummer 1 oder 101 trägt. Aufgrund des Vordrucks mit der Nummer 1 oder 101 unterliegen Sie weiter der heimischen Krankenversicherung und sind von der deutschen Krankenversicherungspflicht befreit, wenn sich das mit Ihrem Heimatstaat bestehende Sozialversicherungsabkommen auch auf die Krankenversicherung erstreckt..

Besitzen Sie keinen Vordruck mit der Nummer 1 oder 101, sind Sie als Beschäftigter in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Dann hängt es vom Einkommen ab, ob Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern können.

Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 50.850,00 Euro (Versicherungspflichtgrenze 2012) muss man sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit einheitlich 15,5 %.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitgehend festgelegt. Unterschiede gibt es beim Kundenservice, Zusatzleistungen und Wahltarifen. Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung ist frei. Es lohnt sich daher weiterhin, die Krankenkassenleistungen miteinander zu vergleichen.

Wenn man regelmäßig ein Bruttojahreseinkommen von mehr als 50.850,00 Euro erhält, hat man die freie Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenkasse. Das bedeutet, dass Sie sowohl einer gesetzlichen Krankenkasse als auch einer privaten Krankenversicherung beitreten können.

Die gewählte Krankenkasse teilt man seinem Arbeitgeber mit. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, seine neuen Mitarbeiter bei der Krankenkasse anzumelden. Die Krankenkasse leitet die Meldung an die anderen Sozialversicherungsträger weiter. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden unmittelbar vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Dabei übernimmt der Arbeitgeber vom Gesamtbeitrag in Höhe von derzeit 15,5 % einen Anteil von 7,3 %. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 8,2 %.


Sonderfall EU-Bürger


Fragen und Antworten zu Krankenversicherung





Weiterführende Informationen:

Versicherung für ausländische Gastwissenschaftler in Deutschland
Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
HanseMerkur Generalagentur Block & Weißenbach

International Science HealthCare Plan
Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung für ausländische Stipendiaten und Gastwissenschaftler
International Science HealthCare Plan

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für ausländische Stipendiaten befreundeter Organisationen sowie deren Familienangehörige
DAAD-Gruppenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen
Liste aller gesetzlichen Krankenkassen
GKV Spitzenverband

Private Krankenversicherungen
Liste privater Krankenversicherungsunternehmen
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Letzte Aktualisierung: 22. Dezember 2011