EURAXESS DEUTSCHLAND

Rentenversicherung


Sie sind in Deutschland, planen eine Forschungstätigkeit im Ausland und haben Fragen zur Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung schützt den Versicherten und seine Familie, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und wenn sie durch Alter oder Tod endet. Sie bietet medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, berufliche Rehabilitation, Renten wegen voller Erwerbsminderung, Altersrenten, Hinterbliebenenrenten. Sie zahlt keineswegs nur Renten für den Ruhestand. Sie hat auch die Erhaltung der Arbeitskraft zum Ziel.

Anrechnung von Rentenzeiten:
Falls Sie im Laufe Ihres Berufslebens in mehreren Staaten arbeiten, gilt dass Ihre Zahlungen in die jeweilige Rentenversicherungskasse grundsätzlich bei der Rente in jedem EU-Mitgliedstaat-, EWR-Staat, der Schweiz sowie in den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen anerkannt werden. Ihre Ansprüche auf die Versicherung bleiben erhalten. Das heißt, wenn Sie im Rentenalter sind, können Sie aus jedem dieser Länder Rentenzahlungen bekommen, wenn Sie die Voraussetzungen nach dem jeweiligen nationalen Recht erfüllen (Rentenzahlung aus dem Ausland). Wann welche formalen Schritte einzuleiten sind, damit Sie nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland die Ihnen zustehende Rente erhalten, erfragen Sie im Einzelfall bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wichtig:
Versicherungszeiten aus einem Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, können nicht mit deutschen Versicherungszeiten zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zusammengerechnet werden.


Fragen und Antworten zu Rentenversicherung



Letzte Aktualisierung: 29. Juli 2010